Lastenausgleich ab 2024

Gibt es eine Möglichkeit für einen neuen Lastenausgleich seit dem 01.01.2024, über die Änderungen des Lastenausgleichsgesetzes in Zusammenhang mit der Einführung des SGB XIV?


Einleitung

Aus verschiedenen Medien kann man entnehmen, dass zum 01.01.2024 über eine Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (LAG) die Möglichkeit geschaffen werden sollte, einen neuen Lastenausgleich durchzuführen. Dazu gibt es allerdings zwei Varianten der Geschichte:


Variante 1:

Grundlage für einen neuen Lastenausgleich soll eine Anpassung von Teilen des Lastenausgleichsgesetzes über Artikel 21 SozERG sein. Die Begründung dafür ist, dass über Artikel 21 SozERG an bestimmten Stellen das Wort „Kriegsopferfürsorge“ durch „Soziale Entschädigung“ ersetzt wurde. Damit ist es laut dieser Variante der Geschichte möglich, dass das Lastenausgleichsgesetz ab 2024 Leistungen der Sozialen Entschädigung finanziert.


Variante 2:

Man findet aber im Netz auch die Erklärung, dass das SGB XIV Soziale Entschädigung seit 01.01.2024 das Lastenausgleichsgesetz ersetzt, also der Nachfolger Lastenausgleichsgesetzes ist.

Was stimmt nun? 

Vor dem Hintergrund dieser verschiedenen Varianten wie ein neuer Lastenausgleich ab 01.01.2024 durchgeführt werden könnte, hat sich der Autor dieser Seite mit dem Lastenausgleichsgesetz, der Änderungen zum 01.01.2024 über Art. 21 SozERG und der Sozialen Entschädigung auseinandergesetzt, um zu ermitteln, welche Variante nun zutreffend ist.


Um den Sachverhalt in Gänze zu verstehen, ist es tatsächlich notwendig sich mit der Sozialen Entschädigung, dem Lastenausgleichsgesetz und den Änderungen zum 01.01.2024 detaillierter auseinanderzusetzen. Nur so ist es möglich, dass man die Änderungen in den richtigen Kontext setzt.


Bitte lesen Sie diese Webseite Reiter für Reiter vollständig durch, um den Sachverhalt vollständig nachvollziehen zu können. Beginnen Sie mit 

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