Lastenausgleich ab 2024

Gibt es eine Möglichkeit für einen neuen Lastenausgleich seit dem 01.01.2024, über die Änderungen des Lastenausgleichsgesetzes in Zusammenhang mit der Einführung des SGB XIV?

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Die Änderungen des Lastenausgleichsgesetzes werden häufig damit in Verbindung gebracht, dass es über diese Änderungen möglich sein soll, Impfschäden über das Lastenausgleichsgesetz zu finanzieren. Daher möchte ich hier zu diesem Punkt noch ein paar Informationen geben.

Impfschäden werden bereits seit 1961 staatlich entschädigt. Das der Staat für Impfschäden aufkommen muss, hängt mit dem sogenannten Aufopferungsanspruch zusammen. Letztlich wurde der Staat durch den Bundesgerichtshof dazu verpflichtet, Impfschadenopfern eine finanzielle Hilfe zukommen zu lassen.

Dazu kann ich diesen Link empfehlen:
https://www.lto.de/recht/feuilleton/f/bgh-rechtsgeschichte-schadensersatz-impfung-arzthaftungsrecht/


Im § 51 Bundesseuchengesetz von 1961 finden wir dazu schon sehr ausführliche Details, wer zu entschädigen ist und das die Kosten durch die Länder zu tragen sind:

Quelle: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=//*%5B@attr_id=%27bgbl161s1012.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl161s1012.pdf%27%5D__1693507507201

Von 2001 bis zum 31.12.2023 wurden Impfschäden durch § 60 IfSG mit Verweis zum Bundesversorgungsgesetz (Soziale Entschädigung bis zum 31.12.2023) geregelt.





Halten wir kurz fest! Impfschäden wurden bereits über die Soziale Entschädigung geregelt (Bundesversorgungsgesetz). Wie dargelegt befanden sich bereits im Lastenausgleichsgesetz bis zum 31.12.2023 Verweise zur Sozialen Entschädigung gemäß Bundesversorgungsgesetz (Kriegsopferfürsorge).


Seit dem 01.01.2024 finden sich Impfschäden im § 24 SGB XIV. Diese Regelung hat man aus dem IfSG herausgelöst und direkt in das SGB XIV übernommen. So spart man sich einen Verweis:


https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_14/__24.html


Die Finanzierung der Impfschäden ist in § 135 (2) und § 113 (5) SGB XIV geregelt. Die Kosten tragen die Haushalte der Länder.


https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_14/__113.html

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_14/__135.html


Es gibt keinen Verweis vom SGB XIV zum LAG, welcher ermöglicht, dass die Kosten für Impfschäden durch das Lastenausgleichsgesetz finanziert werden! Wie wir bereits wissen, ergibt sich das auch nicht aus den Anpassungen der Verweise in den §§ 276 und 292 LAG.


Abschließend hier noch ein interessanter Link zur Entschädigung von Impfschäden und Schadensersatzansprüchen vom Hausärzteverband:
https://www.hausaerzteverband.de/fileadmin/user_upload/News_Dateien/2021/2021_05_05_Impfschadensrecht.pdf